Mediennutzung

1. Vorwort

In unserem Leitbild und unserer Schulordnung ist verankert, dass das Miteinander in der Schulgemeinschaft von Respekt, Rücksichtnahme und gegenseitiger Wertschätzung geprägt sein soll. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle Nutzung elektronischer Medien wie Tablets, iPads, Smartphones, Handys, internetfähiger Smartwatches u.Ä..

Neben dem nutzbringenden Gebrauch dieser Medien wollen wir einer möglichen missbräuchlichen, verletzenden oder gar gesetzeswidrigen Verwendung vorbeugen.

Damit dies gelingen kann, soll folgende Nutzungsvereinbarung für den Umgang mit digitalen Medien zwischen den am Schulleben Beteiligten, d.h. der Schulleitung des Kepi, allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern getroffen werden.

2. Regelungen

Grundsätzlich gilt, dass elektronische Medien in die Schule mitgebracht werden dürfen, aber innerhalb der Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände während des Unterrichts in den Flug-/Offlinemodus zu schalten sind (ausgenommen ist die Bluetooth-Funktion).

Folgende Regelung ist in unserer Schul- und Hausordnung verankert:

a) Unterstufe (Klasse 5 – 7): Nutzung digitaler Geräte für den privaten Gebrauch lediglich in der Mittagspause zwischen 12.50 Uhr und 13.45 Uhr außerhalb der Schulgebäude erlaubt.

b) ab Klasse 8: Nutzung digitaler Geräte für den privaten Gebrauch während des Schultages lediglich außerhalb der Schulgebäude erlaubt.

c) Oberstufe (Klasse 10 – K2): Nutzung digitaler Geräte für den privaten Gebrauch zusätzlich in Freistunden in eigens ausgewiesenen Arbeitsräumen innerhalb der Schulgebäude erlaubt

Auf Anweisung der Lehrkraft können elektronische Medien zu Unterrichtszwecken genutzt werden. Für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ist der Besitz solcher Medien jedoch nicht erforderlich. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft kann der Einsatz digitaler Geräte zur Recherche von Informationen in direkter Verbindung zu Unterrichtsinhalten sowie die Anwendung sachdienlicher Software umfassen. Ein solcher Einsatz liegt jedoch allein im Ermessen der unterrichtenden Lehrkraft. Die Nutzung ist im gegebenen Fall ausschließlich während der Unterrichtszeiten im Klassenzimmer gestattet.

Die Aneignung fremder Geräte ist verboten; ebenso untersagt ist die Verwendung fremder Geräte ohne ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers. Prinzipiell hat jedeSchülerin/jeder Schüler für die Sicherheit des eigenen Gerätes zu sorgen. Dafür stehen unter anderem die Schließfächer in der Schule zur Verfügung.

Mitschnitte des Unterrichtsgeschehens ohne ausdrückliche Zustimmung der Lehrkraft sind untersagt, zusätzlich sind der Datenschutz sowie das Persönlichkeitsrecht eines jeden Einzelnen zu wahren.

Das Ansehen, Erstellen, Bearbeiten oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten sowie die rechtswidrige Verbreitung digitaler Kopien der Unterrichtsmaterialien ist untersagt und wird mit einem dauerhaften oder temporären Nutzungsausschluss geahndet.

3. Schulische Sanktionen

Bei Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung wird das elektronische Medium eingezogen und i.d.R. bei der Schulleitung hinterlegt. Die Rückgabe erfolgt nach Absprache mit der Lehrkraft am Ende des Unterrichtstages der Schülerin/des Schülers.

Im Wiederholungsfall verschärfen sich die Sanktionsmaßnahmen.

Greift der private Missbrauch in das Schulleben ein (z.B. durch missbräuchliche Nutzung von Klassenchat-Gruppen), so ist mit entsprechenden schulischen Sanktionen zu rechnen.

Bei einem groben Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung behält sich die Schulleitung unmittelbar Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §90 des Schulgesetzes Baden-Württemberg vor. Weitergehende Verstöße können auch durch staatliche Sicherheitsorgane geahndet werden.