Das Zusammenleben in der Schule fordert gegenseitige Rücksichtnahme, entsprechende Umgangsformen und das Einhalten von Regeln.
Die Schulordnung soll eine Grundlage bilden für ein gutes Schulklima und eine positive Zusammenarbeit zwischen Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen möglich machen.
1. Wir (damit sind alle am Schulleben Beteiligten gemeint) begegnen uns mit Respekt und gehen offen, höflich und rücksichtsvoll miteinander um.
2. Wir dulden keine Gewalt, gleichgültig in welcher Form.
3. Wir hören einander zu und achten die Meinung anderer.
4. Kritik äußern wir sachlich, präzise und konstruktiv, keiner darf den anderen verletzen.
5. Wir stellen uns aufkommenden Konflikten und gehen offen auf einander zu, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Finden wir keine gemeinsame Lösung, sind wir bereit die Hilfe Dritter anzunehmen.
6. Wir pflegen eine Kultur der Anerkennung, in der Engagement und Leistung anderer wahrgenommen und geschätzt werden. Unsere Anerkennung drücken wir durch persönliches Lob aus.
7. Getroffene Vereinbarungen werden von allen mitgetragen und eingehalten.
Die Zusammenarbeit zwischen Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen wird durch das Schulgesetz über folgende Institutionen geregelt:
· Die Klassenpflegschaft wird aus den Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen einer Klasse gebildet.
· Der Elternbeirat besteht aus den gewählten Elternvertretern aller Klassen und Stufen.
· Der Schülerrat besteht aus den Klassen-/Kurssprechern und deren Stellvertretern. Er wählt die Schülersprecher und die Verbindungslehrer.
· Die Schulkonferenz ist ein aus Schüler-, Eltern- u. Lehrervertretern zusammengesetztes Gremium.
· Die Verbindungslehrkräfte unterstützen die SMV in ihrer Arbeit.
· Beratungslehrkräfte sind Ansprechpartner bei Schulschwierigkeiten, Lern- und Verhaltensproblemen.
Für alle Schüler*innen besteht Anwesenheitspflicht, d. h. der Unterricht und andere verbindliche Veranstaltungen der Schule sind regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen.
Ist ein/e Schüler*in aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes unverzüglich mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung muss unter Angabe der voraussichtlichen Dauer spätestens am dritten Tag der Abwesenheit beim Klassenlehrer/Tutor eingehen.
Für minderjährige Schüler*innen sind die Erziehungsberechtigten entschuldigungspflichtig. Beurlaubungen (z. B. wegen einer Fahrprüfung) müssen rechtzeitig schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt werden. Befreiung vom Sportunterricht ist nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Ab dem 7. Schuljahr haben Schüler*innen das Recht, sich aus Glaubens- und Gewissensgründen vom Religionsunterricht abzumelden. Schüler*innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben den Unterricht im Fach Ethik zu besuchen.
Die Hausordnung gilt für den gesamten Schulbereich. Dieser besteht aus den Schulgebäuden, dem Schulhof und den Sportanlagen.
Voraussetzung für ein geregeltes Zusammenleben sind gegenseitige Rücksichtnahme, Vermeidung von Unterrichtsstörungen, von Unfällen sowie von Beschädigung oder Verschmutzung des Eigentums anderer.
Die Schüler*innen der Klassen 5 - 10 dürfen den Schulbereich in den Pausen oder in den Hohlstunden nicht verlassen, weil sie sonst sich der Beaufsichtigung entziehen und darüber hinaus den Versicherungsschutz verlieren. Davon ist die Mittagspause ausgenommen, sofern die Schüler*innen das Schulgelände verlassen, um nach Hause zu gehen oder ihr Mittagessen woanders einzunehmen oder schulrelevante Besorgungen zu erledigen.
Fahrräder und andere Fahrzeuge werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und gesichert. Das Fahren auf dem Schulhof ist nicht erlaubt.
Bei der Nutzung digitaler Medien (z.B. Smartphones) ergeben sich für Schüler*innen verschiedene Rechte und Pflichten, die es zu beachten gilt. Ausführliche Informationen dazu finden sich in einer separaten Mediennutzungsvereinbarung. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung.
Jede/r Schüler*in ist für ihr/sein Eigentum selbst verantwortlich. Wertsachen sollen in Schließfächern aufbewahrt bzw. beim Sportunterricht der Fachlehrkraft in Verwahrung gegeben werden.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Die Schüler*innen begeben sich beim Läuten zum Unterrichtsbeginn auf Ihre Plätze und legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit. Ist zehn Minuten nach dem Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen, benachrichtigt der/die Klassensprecher*in die Schulleitung.
Fachräume und Sporthallen dürfen nur in Anwesenheit einer Fachlehrkraft betreten werden.
Nach dem Vormittagsunterricht werden alle Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster und der Raum geschlossen.
Die Klassen 6 und 9 verrichten den Hofdienst in der 11 Uhr – Pause. Die Klassenlehrkraft teilt die Gruppen ein.
Jede Woche übernehmen jeweils zwei Schüler*innen einer Klasse den Ordnungsdienst in den Klassen- und Fachräumen.
Der Tagebuchordner führt das Tagebuch und legt es der jeweiligen Fachlehrkraft zum Eintrag vor.
Zur ersten Unterrichtsstunde bringt die Lehrkraft das Tagebuch mit. Nach der letzten Unterrichtsstunde legt die Lehrkraft das Tagebuch in das dafür vorgesehene Regal.
Lehrer- und Schülerschaft sorgen gemeinsam für einen ansprechenden und ordentlichen Zustand unseres Schulbereichs.
Lehrkräfte können Schüler*innen beauftragen, Unordnung und Verunreinigungen innerhalb des Schulbereichs zu beseitigen.
Diese Ordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz und von der Schulkonferenz beraten und verabschiedet. Sie kann auf Antrag der Schulkonferenz, der Gesamtlehrerkonferenz, des Elternbeirats, des Schülerrates und der Schulleitung gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes (§ 26d) abgeändert oder aufgehoben werden.
Diese Ordnung tritt am 1. Juli 1997 in Kraft.
Sie wurde zuletzt am 08.07.2022 aktualisiert.
Johannes-Kepler-Gymnasium
Reutlingen